Auseinandersetzung um Alnatura-Markenrechte hält weiter an

Die Verhandlung über die Berufungsklage ist nach Angaben des OLG Frankfurt auf den 9. Februar nächsten Jahres terminiert. Offenkundig haben die beiden Kläger, Ex-dm-Chef Götz Werner und Ex-tegut-Chef Wolfgang Gutberlet ihre Klage gegen Alnatura-Chef Götz Rehn bisher nicht zurückgezogen.

In Medienberichten war von einer Einigung zwischen Werner und Rehn die Rede, die durch Vermittlung des Gründers der ägyptischen SEKEM-Initiative Ibrahim Abouleish zustande gekommen sein soll.

Sowohl die Pressestelle von dm als auch Wolfgang Gutberlet, der als Privatperson an der Klage beteiligt ist, geben derzeit keine Auskunft zum Stand der Dinge hinsichtlich der Alnatura-Markenrechte. »Im Hinblick auf das laufende Verfahren« wolle man sich dazu nicht äußern, erklärte die dm-Pressestelle gegenüber NNA. Auch Gutberlets Sprecherin Nicole Lamparter meinte auf Anfrage, er wolle »keinen Kommentar« zum Stand der Dinge abgeben.

Gutberlet hat seine Supermarktkette tegut 2013 an die Schweizer Genossenschaft Migros in Zürich verkauft. Aus diesem Grund, so eine Sprecherin von tegut, sei die Firma auch in die Klage nicht involviert, sie werde von Gutberlet als Privatperson betrieben.

Von Alnatura war zu der ganzen Angelegenheit ebenfalls keine Stellungnahme zu erhalten. Auf der Homepage von Alnatura findet sich zum Thema Markenrechte die Darstellung der Bio-Supermarktkette, nach der Alnatura-Chef Götz Rehn Alnatura 1986 »als Wort- und Bildmarke« eintragen ließ und im selben Jahr die ersten Alnatura-Biomarken-Produkte entwickelt hat.

1986 sei dann der Verkaufsstart in den Lebensmittelmärkten von tegut sowie in den dm-Drogeriemärkten erfolgt, heißt es in der Chronik zur Geschichte des Unternehmens.

Zwischen den großen Pionieren der deutschen Bioszene, die auch befreundet sind und familiär verbunden, Götz Werner, Wolfgang Gutberlet und Götz Rehn war es zu einem Streit um die Markenrechte von Alnatura gekommen, der vor Gericht ausgetragen wurde.

Werner und Gutberlet hatten die Markenrechte an Alnatura für sich reklamiert und waren damit in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt gescheitert. Daraufhin hatten sie Berufung beim OLG Frankfurt eingelegt.

Quelle: NNA