USA: Bundesberufungsgericht erklärt Versuch, zu beweisen, dass Anthroposophie eine Religion sei, für gescheitert

1998 hatte die obskure Gruppe PLANS (People for Legal Non Sectarian Schools) eine Klage eingereicht, nach welcher die Verwendung von Waldorfmethoden in öffentlichen Schulen, die vom Steuerzahler finanziert werden, gegen den ersten Zusatz der amerikanischen Verfassung verstoße, der eine strikte Trennung von Staat und Kirche vorschreibt. Die Gruppe behauptete, die Waldorfpädagogik indoktriniere die Kinder mit Anthroposophie und letztere sei eine New-Age-Religion.

Im Verlauf des Verfahrens einigten sich die Prozessbeteiligten, zuerst zu untersuchen, ob die Anthroposophie eine Religion sei oder nicht. Am 31. August 2010 fand eine Verhandlung vor einem Bezirksgericht statt, in deren Verlauf die Kläger diese Unterstellung zu beweisen versuchten. Der Versuch scheiterte kläglich. Der Richter entschied daraufhin zugunsten des Schuldistrikts von Sacramento, auf dessen Gebiet die betroffenen Waldorfschulen liegen und PLANS legte gegen dieses Urteil Berufung ein.

Das Berufungsgericht bestätigte nun die Entscheidung des Bezirksrichters. Es teilt auch seine Auffassung, die Kläger hätten bei ihrem Versuch, zu beweisen, dass Anthroposophie eine Religion sei, kläglich versagt. Allerdings betonte das Berufungsgericht, es entscheide nicht die Frage, ob die Anthroposophie eine Religion sei, sondern nur, ob der Versuch, dies nachzuweisen, gelungen sei oder nicht.

Der ursprüngliche Vorwurf der Kläger beruhte auf der Voraussetzung, dass Eurythmie oder Nass-in-Nass-Malen einen implizit religiösen Charakter haben, weil sie von der Anthroposophie durchtränkt sind. Das Berufungsgericht machte deutlich, dass die Beziehung dieser Unterrichtsinhalte zur Anthroposophie für die rechtliche Streitfrage ohne Bedeutung ist. Was aus der Sicht des ersten Verfassungszusatzes allein in Betracht kommt, ist die Frage, ob eine Schule einer religiösen Grundausrichtung verpflichtet ist, die eine entsprechende pädagogische Praxis nach sich zieht. In der ursprünglichen Verhandlung und auch später wurden für eine solche Ausrichtung der Waldorfschulen keinerlei Beweise vorgelegt.

Damit ist der Versuch, die Waldorfpädagogik aus staatlichen oder staatlich finanzierten Schulen aufgrund einer angeblichen Verletzung der amerikanischen Verfassung zu verbannen, vorerst gescheitert. (ra)

Informationen über das komplexe Gerichtssystem der USA findet man bei Wikipedia:

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Quelle: JD Supra