Heileurythmie steuerlich absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für heileurythmische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können. Das Urteil wurde am 26. Februar 2014 gefällt und Ende Juni veröffentlicht. Nun kann die Heileurythmie im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden.

Besonders interessant an der Entscheidung ist, dass der Bundesfinanzhof (BFH) – dem erstinstanzlichen Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17. April 2013 folgend – entschieden hat, dass für den Nachweis der »Zwangsläufigkeit« (vgl. § 33 EStG) der Aufwendungen für Heileurythmie im Krankheitsfall eine Verordnung eines Arztes ausreicht. Ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ist somit nicht erforderlich. Ein solches Gutachten oder eine solche Bescheinigung hatte das Finanzamt von der klagenden Patientin zunächst verlangt.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist damit der Argumentation gefolgt, dass es sich bei der Heileurythmie als Heilmittel der gesetzlich anerkannten Besonderen Therapierichtung Anthroposophische Medizin nicht um eine »wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode« handelt, für die ein qualifizierter Nachweis in Gestalt eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer MDK-Bescheinigung erforderlich wäre.

Das Urteil betraf Aufwendungen für Heileurythmie, die Aussagen des Urteils gelten jedoch ohne weiteres für alle Heilmittel der Anthroposophischen Medizin (z.B. Anthroposophische Kunsttherapie, Rhythmische Massage nach Dr. Ita Wegman) und der besonderen Therapierichtungen insgesamt, wenn diese ärztlich verordnet sind.

Von der außergewöhnlichen Belastung, die man steuermindernd geltend macht, wird allerdings die »zumutbare Belastung« abgezogen. Diese hängt vom Einkommen ab (1 - 7 Prozent der Gesamteinkünfte). Die Gesundheitsaufwendungen der Klägerin überstiegen die steuerlich zumutbare Belastung.

Quelle: Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland e.V. (DAMiD)