Absage der Mitgliederversammlung und der Bundeskonferenz März 2020 in Seewalde

Gestern erließ der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zudem die Verordnung, dass ab sofort alle Veranstaltungen der Region mit mehr als 50 Personen genehmigungspflichtig sind. Im Namen des Vorbereitungsteams der Bundeskonferenz teilt der Vorstand außerdem mit, dass diese Absage auch für die Bundeskonferenz am 19.03.2020 gilt.

Da bisher nicht absehbar ist, wie die weitere Entwicklung aussehen wird, ist es derzeit nicht möglich, einen realistischen Ersatztermin für die Mitgliederversammlung anzubieten. Deshalb hat der Bundesvorstand ferner beschlossen, die Abstimmungen über die Anträge bei der Mitgliederversammlung im November nachzuholen. Das erfordert mit großer Wahrscheinlichkeit, dass diese den Sonntag einschließen, also vom 20.-22. November 2020 dauern wird.

Die Folge dieser Entscheidung ist, dass der Haushalt für das Haushaltsjahr 2020/2021, das am 1. August 2020 beginnt, erst im November verabschiedet werden kann. Die Satzung des Bundes lässt keinen anderen Abstimmungsmodus zu. Um die laufenden Zahlungen sicherzustellen, werden, das Einverständnis der Mitglieder vorausgesetzt, die derzeit geltenden Schülerkopfsätze bis zur nächsten Mitgliederversammlung unverändert bleiben.

Der Bundesvorstand

Nele Auschra, Stefan Grosse, Hans Hutzel, Henning Kullak-Ublick, Thomas Lutze-Rodenbusch, Eva Wörner