Bildungsfinanzierung: freie Schulen öffentlichen Schulen gleichgestellt

Redaktion

»Rund 80 Mio Euro Nachzahlung für freie Schulen« – das war die Schlagzeile in Brandenburg am 31. August. Das Land verlor den Musterprozess gegen eine klagende Waldorfschule. Nun steht fest, dass die Lehrer an freien Schulen in Brandenburg seit 2018 nicht auskömmlich refinanziert werden und somit das Gehalt – verglichen mit Angestellten an öffentlichen Schulen – durch die freien Träger nicht angemessen ausbezahlt werden konnte. Diese Ungleichbehandlung ist nicht rechtens, so hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden.

Das andere Ereignis betrifft ein gerade noch in dieser Legislaturperiode durch die Regierung auf den Weg gebrachtes Gesetz: Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss am 6. September auf die Verankerung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung verständigt und die hierfür notwendige Finanzierung zugesichert. Die Finanzierung sieht vor, dass bei Aufbringung von mindestens 30 % Landesmittel der Bund bis 70 % beisteuert. Entscheidend an der jetzigen Vorlage, die bereits Bundestag und Bundesrat passiert hat, ist die Regelung, dass die Eigenmittel freier Schulträger auf den Finanzierungsanteil der Länder anrechenbar sind. Waren vorher die Länder für die Entscheidung zuständig, ob ein freier Träger die Bundesmittel für den Ganztagsausbau erhält oder nicht, ist jetzt klar geregelt, dass der Bundeszuschuss direkt an die aufgewendeten Eigenmittel des freien Trägers gebunden ist.

Quelle: Bund der Freien Waldorfschulen