Bund der Freien Waldorfschulen kritisiert gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung von Masernimpfungen durch Schulen und KiTas

November 2019

Die gesetzliche Verpflichtung von Schulen und Kindertagesstätten, die Masern-Immunität von Kindern und Schülern zu überprüfen und ihnen ohne die entsprechenden Nachweise die Aufnahme zu verweigern, ist aus Sicht des Bundes der Freien Waldorfschulen (BdFWS) ein nicht hinnehmbarer Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern, Schülern und Lehrern pädagogischer Einrichtungen. Das kürzlich verabschiedete Masernschutzgesetz soll ab dem 01.03.2020 in Kraft treten.

»Schulen und Kindergärten sind Orte der Begegnung, der Förderung und der Fähigkeitenbildung und keine Kontrollinstanzen für staatlich- hoheitliche Aufgaben«, so der Sprecher des BdFWS Henning Kullak-Ublick. »Das Gesetz ist ein Akt der Entmündigung, weil es sowohl den Eltern wie den beratenden Kinderärzten die Mündigkeit abspricht, zu einer verantwortlichen Entscheidung zu kommen. Wir können nicht zulassen, dass unsere Kollegen gezwungen werden, jenseits der Pädagogik medizinische Überprüfungen zu leisten und durch eine fachfremde Mitteilungsverpflichtung in diesem Bereich das pädagogische Vertrauensverhältnis zu beschädigen.«

Das Gesetz fordert unter anderem die Weitergabe von Personendaten an die Gesundheitsämter.

Der BdFWS würdigt Impfungen als wesentliches Instrument in der Prävention infektiöser Erkrankungen. Als pädagogischer Dachverband gebe der BdFWS aber grundsätzlich keine Impfempfehlungen, sondern verweise die Eltern seiner Einrichtungen auf die Beratung durch ihre Kinderärzte.

Das Gesetz sei trotz einer Masern-Impfungsrate von 97% (95% gelten als »durchgeimpft«) so weit gefasst, dass es auch die Überprüfung des gesamten Personals, einschließlich der Reinigungskräfte, der Hausmeister und von ehrenamtlich Tätigen einschließe und ihre Weiterarbeit beim Fehlen entsprechender Nachweise untersage.

»Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und Schulen sind nicht dafür geschult, diese Nachweise auf ihre Gültigkeit zu bewerten und der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist insbesondere für kleinere Einrichtungen nicht zu bewältigen. Das ist alleine die Aufgabe der zuständigen Gesundheitseinrichtungen« so Kullak-Ublick weiter.

Der BdFWS verweist außerdem auf die Stellungnahme der Medizinischen Sektion am Goetheanum und der Internationalen Vereinigung Anthroposophischer Ärztegesellschaften (IVAA) vom 15. April 2019.

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