Gutachten: Impfpflicht verfassungswidrig
Ein umfangreiches Rechtsgutachten zum Entwurf des geplanten Gesetzes zur Einführung einer Masernimpfpflicht (»Masernschutzgesetz«), das der Verein »Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.« in Auftrag gegeben hat, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Das Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist deshalb verfassungswidrig.
»Verletzt werden insbesondere das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Elternrecht, die Gleichheitsrechte von Kindern und Eltern und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie deren Gleichheitsrechte«, sagt Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht an der Universität Bayreuth, der das Gutachten erarbeitet hat.
Eine Impfpflicht sei angesichts der schon erreichten hohen Impfquoten gegen Masern unverhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, betont Prof. Rixen. Hinzu komme, dass das geplante Gesetz – entgegen seinem Titel (»Masernschutzgesetz«) – den unbegrenzten Einsatz von Kombinationsimpfstoffen zulasse. Geimpft werden müsse – außer gegen Masern – immer auch gegen Mumps und Röteln und ggfs. auch gegen Windpocken. In Zukunft könne die Impfpflicht sogar unter der Hand ausgeweitet werden, und zwar über die Neu-Zusammenstellung der Kombinationsstoffe durch die pharmazeutische Industrie, was das Gesetz nicht verhindere. »Das ist verfassungswidrig«, so Prof. Rixen
Der Verein »Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.« sieht sich durch das Rechtsgutachten in seiner ablehnenden Haltung zur Einführung einer Impfpflicht bestätigt. Er wird das Rechtsgutachten deshalb in das anstehende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen und es insbesondere den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Verfügung stellen.
Eine ausführliche Stellungnahme der Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. zum Kabinettsentwurf des geplanten Gesetzes für eine Impfpflicht gegen Masern finden Sie hier, alternativ auch eine tabellarische Kurzfassung.
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