Jobcenter muss Beförderungskosten zur Waldorfschule übernehmen
Wenn Kinder eine Waldorfschule besuchen, können Jobcenter zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten verpflichtet sein. Da solche Schulen ein besonderes pädagogisches Profil aufweisen und durch sie die allgemeinen Bildungsziele erreicht werden, darf das Jobcenter die Eltern nicht auf näher gelegene öffentliche Schulen verweisen, urteilte am Mittwoch, 5. Juli 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 29/16 R).
Vor Gericht war eine aus Husum stammende Mutter mit fünf Kindern gezogen. Eine ihrer Töchter besuchte 2011 die Waldorfschule Flensburg. Da die Mutter Hartz-IV-Aufstockerin war, beantragte sie beim Jobcenter die Übernahme der Schülerbeförderungskosten in Höhe von monatlich 78,80 Euro.
Die Behörde lehnte den Antrag ab. Es gebe zwei öffentliche Grundschulen in Wohnortnähe, die das Kind besuchen könne. Damit bestehe auch kein Bedarf an Schülerbeförderung.
Waldorfschule ist genehmigte Ersatzschule
Die Mutter argumentierte, sie habe die Waldorfschule aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzepts und ihrer speziellen Unterrichtsfächer ausgesucht. Außerdem gingen öffentliche Schulen ganz anders mit den Kindern umgehen als Waldorfschulen. Die Waldorfschule sei zudem als Ersatzschule vom Land genehmigt. Die Beförderungskosten müssten daher übernommen werden, zumal das Grundgesetz die Privatschulfreiheit garantiere. Kinder aus weniger begüterten Familien dürften nicht wegen höherer Kosten am Besuch einer genehmigten Ersatzschule gehindert werden.
Das Jobcenter räumte daraufhin ein, das BSG habe zwar am 17. März 2016 entschieden, Schülerbeförderungskosten müssten auch dann übernommen werden, wenn der Schüler eine weiter entfernte Schule mit besonderer Fachrichtung wie beispielsweise mit Sportschwerpunkt besuche. Diese Entscheidung betreffe aber nicht Waldorfschulen. Sie böten lediglich ein anderes pädagogisches Konzept und keine besondere Fachrichtung.
Pädagogisches Konzept der Schule
Den 14. Senat des BSG überzeugte dies nicht. Jobcenter müssten auch dann die Schülerbeförderungskosten übernehmen, wenn der Schüler eine weiter entfernte Schule in privater Trägerschaft besuche. Voraussetzung sei, dass in der Schule die allgemeine Schulpflicht erfüllt werde. Dies sei bei einer Ersatzschule der Fall. Die Schule müsse außerdem ein eigenständiges inhaltliches Profil aufweisen. Sie müsse sich von öffentlichen, näher gelegenen Schulen deutlich unterscheiden.
Diese Voraussetzungen erfülle die Waldorfschule: sie sei eine genehmigte Ersatzschule, in der die allgemeinen Bildungsziele und Abschlüsse angestrebt werden könnten und verfüge mit ihrem pädagogischen Konzept über ein besonderes inhaltliches Profil. Die Kasseler Richter gaben der Klägerin daher im Grundsatz recht.
Wegen fehlender Tatsachenfeststellungen wurde das Verfahren an das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht zurückverwiesen.
Quelle: www.juragentur.de
Alle Nachrichten in dieser Kategorie
»Masernschutzgesetz«: Eltern und Ärzte legen Verfassungsbeschwerde ein
Pünktlich zum Inkrafttreten des »Masernschutzgesetzes« am 1. März 2020 werden gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung eines... [mehr]

SEKEM-Tag 2020 in Stuttgart-Bad Cannstatt
Am 24. und 25. April findet der jährliche SEKEM-Tag im Kleinen Kursaal Stuttgart Bad-Cannstatt statt. Die SEKEM-Freunde Deutschland laden herzlich... [mehr]
Fortbildung zum Waldorfgeschäftsführer
Mit dem Jahr 2020 hat das Netzwerk der Waldorfgeschäftsführer im Bund der Freien Waldorfschulen e.V. die einjährige Vollzeit-Fortbildung für... [mehr]
Ausbildung zum Seminarbegleiter
16 erfahrene Waldorf-Menschen, darunter 15 Lehrer und ein Geschäftsführer aus verschiedenen Waldorfschulen in Deutschland und in Südtirol trafen sich... [mehr]

Warte bis zum 14ten …
Im November 2019 wurde vom Bund der Freien Waldorfschulen das Heft »Medienpädagogik an Waldorfschulen – Curriculum – Ausstattung« an die Schulen... [mehr]

250 Schulen im Bund
Als 250. Schule wurde soeben die Freie Waldorfschule Laubenhöhe in Mörlenbach an der Bergstraße in den Bund der Freien Waldorfschulen aufgenommen. [mehr]

Der Lehrer putzt Dir die Schuhe
Jedes Jahr am Tag vor Nikolaus putzt der Lehrer im Hofgut Rössle in Breitnau/Hochschwarzwald den Schülern und Kollegen die Schuhe. [mehr]
Bund der Freien Waldorfschulen kritisiert gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung von Masernimpfungen durch Schulen und KiTas
Die gesetzliche Verpflichtung von Schulen und Kindertagesstätten, die Masern-Immunität von Kindern und Schülern zu überprüfen und ihnen ohne die... [mehr]

Hessische Wissenschaftsministerin Dorn besucht Loheland
Vor 100 Jahren gründeten Louise Langgaard und Hedwig von Rohden die Siedlung Loheland – einen Ort, der sich ganz der Bildung und Entfaltung von... [mehr]

Reportage im SWR: Waldorf global
Was haben Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg, Medizinnobelpreisträger Thomas Südhof und Schauspielerin Sandra Bullock gemeinsam? Sie alle waren... [mehr]