Lüchow: Waldorfschule für 33 Schüler darf errichtet werden

Der Unterricht in der als Dorfschule geplanten Einrichtung soll in altersgemischten Doppelklassen mit acht bis zwölf Schülern stattfinden und einen kulturellen Mittelpunkt des Dorfes bilden. Das Bildungsministerium hatte dem Gericht zufolge das vom Grundgesetz geforderte »besondere pädagogische Interesse« bei der Einrichtung von Privatschulen verneint und das Vorrangprinzip der öffentlichen Grundschulen verletzt gesehen.

Quelle: ndr.de | Meldung vom 22.01.2018