Rechtsextremismus mit Waldorfpädagogik unvereinbar

Die Freie Waldorfschule Minden hatte mitgeteilt, sie sei nach »einer menschlich fairen Auseinandersetzung und gründlicher Prüfung aller Details darin übereingekommen, den Arbeitsvertrag mit dem Kollegen aufzulösen«. Er sei »ab sofort kein Lehrer unserer Schule mehr«. Den in den Ferien begonnenen Prozess mit der »Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus« im Regierungsbezirk Detmold aus Herford will die Schule mit Schülern, Eltern und Lehrern fortsetzen, um »die Schulgemeinschaft wieder zusammenzuführen und gegen jede Form von Radikalismus zu sensibilisieren«.

Der Vorstand des BdFWS hatte anlässlich des Konflikts unterstrichen, dass Rechtsextremismus in jeder Form weder mit der Pädagogik noch mit dem zivilgesellschaftlichen Selbstverständnis der Waldorfschulen vereinbar ist. Die Waldorfschulen distanzierten sich ausdrücklich von jeder Form des Rechtsextremismus, Nationalismus, Rassismus oder anderen Formen der Diskriminierung. Die Mitarbeit eines Lehrers, der diesem Spektrum angehört, ist aus der Sicht des BdFWS an einer Waldorfschule ausgeschlossen.

Die Vorstände des BdFWS und der Arbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Nordrhein-Westfalen (ARGE NRW) hatten die Mindener Waldorfschule daher aufgefordert, den betreffenden Kollegen mit sofortiger Wirkung vom Unterricht freizustellen und über die Ferien zu einer Entscheidung zu kommen. Um die von Schülern entdeckten Verbindungen des Lehrers in die rechtsextreme Szene aufzuklären, hatte die Mindener Waldorfschule die »Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW« als externen Ratgeber hinzugezogen.