Nach Kritik an Schwesig: Waldorfschulen sind Teil des öffentlichen Schulwesens

Die Freien Waldorfschulen stehen als lebendiger Teil der Zivilgesellschaft allen Kindern offen.

Waldorfschulen werden immer von Elterninitiativen aus der Mitte der Gesellschaft gegründet und werden von gemeinnützigen Vereinen, gGmbHs oder gemeinnützigen Genossenschaften getragen. Dabei ist es Grundsatz der Waldorfschulen, allen Kindern offen zu stehen, unabhängig der Elterneinkommen. Die unzureichenden staatlichen Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft zwingen die freien Träger allerdings, Schulgelder zu erheben, um einen geordneten Schulbetrieb sicherstellen zu können. Im Bundesdurchschnitt werden nur 70 Prozent des Schulhaushaltes durch öffentliche Zuschüsse getragen.

»Freie Schulen werden durch die zu niedrigen Finanzhilfen überhaupt erst in eben jene private Nische gedrängt, die man ihnen anschließend zum Vorwurf macht«, betont Henning Kullak-Ublick, Vorstand im Bund der Freien Waldorfschulen. »Wir haben es, jedenfalls bei den gemeinnützigen Schulträgern, mit einer gesetzlich erzeugten Sonderung zu tun.« Seit Jahren kämpften die Waldorfschulen dafür, dass das Elternrecht auf freie Schulwahl unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern verwirklicht werde. »Wir können die fehlenden staatlichen Finanzhilfen nicht beliebig durch schulinterne Solidargemeinschaften kompensieren. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Obergrenze verfassungskonformer Schulgeldzahlungen definiert wird und sich die Zuschüsse auf dieser Grundlage an den tatsächlichen Kosten orientieren«, so Kullak-Ublick weiter.

Im Bundesdurchschnitt bekommen die Freien Waldorfschulen 71,97 Prozent ihrer Betriebskosten aus öffentlichen Mitteln erstattet. Der Rest wird durch Schulgelder und Spenden finanziert. Ein Schüler einer allgemeinbildenden Schule kostete nach aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2013 im Bundesdurchschnitt rund 7.100 Euro. Die Zuschüsse für Freie Waldorfschulen liegen hingegen im Durchschnitt bei 4.820 Euro. »Waldorfpädagogik ist für alle Kinder da. Der Staat hat die Pflicht, allen Familien die Möglichkeit zu geben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Freie Schulen sind kein Sparmodell für den Fiskus, sondern Teil einer lebendigen Zivilgesellschaft«, argumentiert Kullak-Ublick. »Sie zu benachteiligen ist ein Überbleibsel aus dem Obrigkeitsstaat.«