Neue Angriffe gegen Homöopathie

Obwohl die Regeln für die Zulassung homöopathischer Arzneimittel in Deutschland völlig anders sind, wurde die amerikanische Meldung hierzulande so aufgegriffen, dass man den Eindruck gewinnen musste, die Situation in den USA sei auf Deutschland übertragbar.

Das ist jedoch nicht der Fall: In den USA werden homöopathische Arzneimittel – anders als in Deutschland – nicht von der Arzneimittelbehörde geprüft und zugelassen. Homöopathische Arzneimittel unterliegen dort auch keiner Apothekenpflicht und die Angabe von Anwendungsgebieten wird von den Herstellern festgelegt. Die Situation in Deutschland und der EU ist anders: Homöopathische Arzneimittel müssen hier registriert bzw. zugelassen werden und unterliegen auch in der Herstellung einer Qualitätskontrolle seitens der Arzneimittelbehörde BfArM.

Auf die Medienberichte reagierte der DZVhÄ mit einer Pressemitteilung: »Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ist bestürzt über Meldungen aus den USA, laut denen ein Herstellungsfehler bei einem homöopathischen Medikament zu Todesfällen geführt haben könnte. […] Das mutmaßlich tödliche Präparat aus Amerika enthält u. A. Belladonna (Tollkirsche).  Es soll in der Potenz D 12 hergestellt worden sein. Bei korrekter Herstellung beträgt die Menge am Gift der Tollkirsche im Medikament also ca. 0,0000000000001 mg. Bei dieser Menge an Wirkstoff ist eine Vergiftung von Patienten nicht möglich. Es wäre ein Fehlschluss, aus einem Herstellungsfehler abzuleiten, dass die Homöopathie als Therapieoption gefährlich sei«.

Statement DZVhÄ

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie online beim DZVhÄ: https://goo.gl/QXgJ89

Quelle: www.damid.de