Offener Brief
In einem offenen Brief veröffentlichten gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, und das Bundesjugendkuratorium sieben Forderungen zum geplanten Maßnahmenpaket des Bundes, das die pandemiebedingten Nachteile für junge Menschen ausgleichen soll.
Gefordert wird, dass die Umsetzung des Maßnahmenpakets sich an den sozialen Entwicklungsbedürfnissen junger Menschen orientiert. Es sollen:
- nicht nur Bildungslücken geschlossen, sondern vor allem soziale Kontakte wieder ermöglicht werden!
- die Perspektive der Rechte von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen in die politischen Entscheidungsprozesse zur Pandemiebekämpfung einfließen!
Die konkreten Forderungen zum Maßnahmenpaket lauten:
1. Es gilt, die Zukunftsperspektiven der Kinder und Jugendlichen in der Schule und auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in den Blick zu nehmen, um die entstandenen Bildungslücken durch zusätzliche Angebote an den Bildungsorten außerhalb, statt während der Ferienzeiten zu schließen. Das schafft Schule nicht alleine, sondern nur in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe!
2. Vorrangig gilt es aber, allen Kindern und Jugendlichen, und damit auch denen mit Behinderung, ihre Entwicklungs- und Gestaltungsräume außerhalb formaler Bildungseinrichtungen wieder zurück zu geben und die soziale Infrastruktur des Aufwachsens als Angebotsvielfalt der Kinder- und Jugendhilfe auf kommunaler Ebene für Kinder, Jugendliche und Familien zu stärken. Solche Orte sind auch Bildungsorte, vor allem aber Bindungsorte.
3. Kinder, Jugendliche und Familien haben Erholung und eine Auszeit vom Corona-Alltag dringend nötig und verdient. Auch arme Familien müssen Urlaub machen können, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie Familienfreizeiten müssen deshalb ausgebaut werden und niedrigschwellig genutzt werden können.
4. Benötigt wird eine aufsuchende Jugendsozialarbeit, die junge Menschen im Übergang zu Ausbildung und Erwerbsarbeit persönlich unterstützt.
5. Die Stärkung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, und damit der Kindertagesbetreuung, der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der kulturellen Jugendbildung, der Jugendsozialarbeit etc. muss in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen auch mit dem dazu notwendigen Geld hinterlegt werden.
6. Dieses Geld muss vor Ort ohne große Bürokratie ankommen, es kann also nicht um eine zusätzliche Projektfinanzierung gehen.
7. Bei der Entwicklung der Maßnahmen sind alle Kinder und Jugendlichen vor Ort mit einzubeziehen.
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