Schleswig-Holstein: Waldorfschulen und Bildungsministerium kooperieren in Sachen Inklusion

Die gemeinsame Unterstützung von Schülern mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung ist der Kernpunkt der Vereinbarung. Somit können nun auch die Kinder und Jugendlichen der schleswig-holsteinischen Waldorfschulen und Heilpädagogischen Einrichtungen die Fachkompetenz der staatlichen Landesförderzentren in Anspruch nehmen.

Die Schüler und Schülerinnen der Waldorfschulen und Heilpädagogischen Einrichtungen erhalten aufgrund dieser Vereinbarung die gleiche individuelle Unterstützung durch die Landesförderzentren. Dies bezieht sich auch auf die Beratung der Waldorfpädagogen und Eltern, die an Seminaren der Landesförderzentren teilnehmen können. »Durch die Vereinbarung kann kein Kind mehr von einer Waldorfschule ausgeschlossen werden«, kommentiert Harald Salzmann, Förderlehrer der Waldorfschule Neumünster.

Nach der Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung hatte die LAG gemeinsam mit den Heilpädagogischen Einrichtungen ein Konzept für die inklusive Beschulung an den Waldorfschulen vorgelegt, dessen Entwicklung das Bildungsministerium begleitet hat. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, in dem eine solche Zusammenarbeit vereinbart wurde.