Thüringen: Etappensieg für freie Schulen

Das Thüringer Verfassungsgericht gab mit seinem heute verkündeten Urteil einer Normenkontrollklage der Grünen statt. Die genehmigten Ersatzschulen, so das Gericht, hätten einen Anspruch, der »grundrechtlicher Natur« sei, daher müsse der Landtag die Bedingungen der Förderung festlegen. Es überschreite die Kompetenz des Ministeriums, die »wesentlichen Parameter« der Förderung auf dem Verwaltungswege zu regeln. Die Richter verwiesen die Aufgabe, die Zuschüsse und ihre Berechnung bis zum 31. März 2015 genauer zu bestimmen, an den Gesetzgeber.

Im Jahr 2010 hatte das Kultusministerium eine Neufassung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vorgelegt, das im Dezember vom Landtag verabschiedet wurde. Darin wurde die Berechnung der Zuschüsse für freie Schulen geändert, was letztlich eine Kürzung zur Folge hatte. Dass das komplexe Berechnungsverfahren für die genaue Höhe der Zuschüsse nicht im Gesetz geregelt wurde, verletzt laut Gericht das Rechtstaatsprinzip. Allerdings urteilen die Richter nicht über die erforderliche Höhe der Zuschüsse und schließen sich der Behauptung des Klägers, die freien Schulen seien in ihrer Existenz gefährdet, nicht an.

Die Richter vertreten sogar die Auffassung, der Staat sei nicht dazu verpflichtet, staatliche und freie Schulen in gleicher Weise zu finanzieren. Für die Ersatzschulen müssten lediglich Zuschüsse gezahlt werden, damit sie die Genehmigungsvorschriften erfüllen könnten und ihr Fortbestand gesichert sei. Eine generelle Bestandsgarantie für jede einzelne freie Schule ergebe sich daraus nicht.

Gegen die Zuschusskürzung hatten die freien Schulträger in den vergangenen Jahren protestiert. Sie sahen sich gezwungen, die Elternbeiträge zu erhöhen, um Einnahmeausfälle auszugleichen. Diese Erhöhungen, so die freien Schulen, hätten Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien den Besuch erschwert und zu einer vom Grundgesetz verbotenen Sonderung der Eltern nach Besitzverhältnissen geführt. Da sie keine Auslese von Begüterten betreiben wollten, drohte aufgrund der Finanzierungslücken die Gefährung ihrer Existenz. Die Landesregierung sah das nicht so.

Die Landesgemeinschaft der freien Schulen in Thüringen begrüßt das Urteil als »guten Tag für die freien Schulen«. Sie plädiert für einen Runden Tisch, um die Neuregelung der Schulfinanzierung gemeinsam anzugehen. Winfried Weinrich und Marco Eberl sprachen für die freien Schulen die Erwartung aus, mit einer transparenteren gesetzlichen Regelung werde auch die Frage der Zuschusshöhe neu bewertet. Eberl forderte ein »Hilfspaket« für die Jahre 2014 und 2015. Er hält jährlich zehn bis zwölf Millionen Euro mehr für angemessen.

Kultusminister Christoph Matschie (SPD) sieht in der Tatsache, dass die Richter sich nicht über die Zuschusshöhe äußerten, eine Bestätigung für die Auffassung des Ministeriums, die freien Schulen seien »auskömmlich« finanziert.

Die FDP spricht dagegen von einer »schallenden Ohrfeige« für die Landesregierung.

Derzeit gibt es 162 Schulen in freier Trägerschaft im Land, die von 24.170 Kindern und Jugendlichen besucht werden.

Pressemitteilung des Verfassungsgerichts