BVerfG gibt dem Verband der privaten Hochschulen Recht

Das Verfahren wurde 2010 von einer Mitgliedshochschule des VPH initiiert. Bemerkenswert ist aus der Sicht des VPH, dass das Gericht fast alle Argumente der privaten Hochschulen aufgegriffen hat, die damit auch für die Staatshochschulen eine Vorreiterrolle zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit gegen die zunehmende Akkreditierungsbürokratie übernommen haben. 

Wesentliche Elemente des Beschlusses sind nach Auffassung des VPH Vorstandsvorsitzenden, Klaus Hekking:

1. Das BVerfG habe klargestellt, dass auch die privaten Hochschulen den Grundrechtsschutz des Art. 5 GG ihrer Hochschul- und Wissenschaftsfreiheit gegen staatliche Eingriffe genießen. Dies wurde in Vergangenheit verschiedentlich bezweifelt.

2. Das geltende Akkreditierungsverfahren sei ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in dieses Grundrecht ohne ausreichende demokratische und rechtsstaatliche Legitimation und damit verfassungswidrig. Darauf hatte der VPH stets hingewiesen.

3. Es muss künftig die Mitwirkung auch der privaten Hochschulen an der Gestaltung des Qualitätssicherungssystems gesichert sein, d.h. eine Mitwirkung in den entsprechenden Gremien, was ihnen bislang verweigert wurde.

4. Das Akkreditierungssystem muss rechtsstaatlich organisiert werden, d.h. es muss klare Rechtsgrundlagen haben, die ein faires und transparentes Verfahren gewährleisten haben und es muss Rechtsschutz gegen Akkreditierungsentscheidungen gewährt werden, was die privaten Hochschulen bisher ebenfalls vergeblich gefordert hatten.

5. Die Akkreditierungskriterien müssen hinreichend offen sein, um akademische Vielfalt und unterschiedliche didaktische und organisatorische Konzepte zu gewährleisten. Ebenso muss die Selbstorganisation der Hochschulen respektiert werden. Dies ist aus Sicht der privaten Hochschulen der wichtigste Teil des Beschlusses, denn er sorgt für ein pluralistisches Hochschulsystem in Deutschland, bei dem die privaten Hochschulen in Bezug auf Führung und Organisation andere Modelle als die Staatshochschulen realisieren können.

Nach Ansicht des VPH kann es nach dem Beschluss des BVerfG kein »weiter so« in der Akkreditierung geben. Erforderlich ist nicht nur eine gesetzliche Regelung, sondern eine grundlegende Reform der Qualitätssicherung, die auch die sog. Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat erfassen muss. Der VPH hofft, dass die Länder die Vorgaben des BVerfG als eine Chance zur Belebung der Wissenschaftsfreiheit und zum Abbau der in den letzten Jahren stark ausgeuferten und kostenintensiven Akkreditierungsbürokratie sehen und nutzen.