Staatlich sanktionierte Selektion

Henning Kullak-Ublick

Die Verantwortung für die Folgen einer Schulgesetzgebung, die durch die finanzielle Ungleichbehandlung von Schulen in freier und staatlicher Trägerschaft erst dafür sorgt, dass die unabhängigen Schulen, die im Bundesdurchschnitt nur 69 Prozent der vergleichbaren Kosten staatlicher Schulen erstattet bekommen, wurde also kurzerhand auf diejenigen abgewälzt, die Schulgeld erheben müssen, um überhaupt von ihrem Grundrecht Gebrauch machen zu können. Zwar gibt es profunde Repliken, von denen insbesondere die der Hannoveraner Professorin Frauke Brosius-Gersdorf hervorzuheben ist, aber die politische Diskussion hält an, denn es gibt ja wirklich einiges zur sozialen Spaltung unserer Gesellschaft zu sagen. Nur liegen die Ursachen nicht bei denen, die Bildung für zu wichtig halten, um sie allein dem Staat zu überlassen.

Nun sendete das TV-Magazin »Monitor« Mitte Mai einen Bericht über die oben zitierte Studie in dem einer der beiden Autoren, der Bildungswissenschaftler Marcel Helbig, nicht nur seine These der sozialen Spaltung wiederholte, sondern den »Privat«-Schulen dafür die Verantwortung zuschob, indem er behauptete, sie würden bevorzugt die Kinder »reicher Eltern« aufnehmen. Der Staat habe »sich aus seiner Kontrollfunktion vollkommen zurückgezogen« und überlasse den »privaten« Schulen »unüberwacht«, die soziale Spaltung weiter voranzutreiben. Auf die Frage, ob das mit dem Grundgesetz vereinbar sei, antwortete er: »Absolut nicht. Das ist absolut nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.«

Die soziale Spaltung hat im deutschen Schulwesen in der Tat eine sehr lange Tradition. Ursache dafür sind aber nicht die freien Schulen, sondern ein Selektionswesen, das bereits bei Zehn- oder Zwölfjährigen darüber entscheidet, ob und wenn ja welchen Zugang sie zu einer höheren Bildung bekommen, und zwar innerhalb des staatlichen Schulwesens. Die Abhängigkeit dieser Selektion vom sozialen Status der Eltern ist hundertfach belegt.

Es soll hier nicht in Abrede gestellt werden, dass es auch private Schulen mit einem elitären Anspruch gibt. Die meisten freien Schulen leiden aber unter dem gesetzlich verordneten Zwang zur Erhebung von Schulgeld, weil sie sich der sozialen Integration ausdrücklich verpflichtet fühlen. Soziale Gerechtigkeit entsteht niemals durch Gleichschaltung und erst recht nicht durch staatlich sanktionierte Selektion, sondern durch ein durchlässiges und vielfältiges Schulwesen, das den Familien eine echte Wahlfreiheit gibt, indem es die Schulen unabhängig von ihrer Trägerschaft nach der Anzahl ihrer Schüler finanziert. Das zu gewährleisten ist die eigentliche Aufgabe des Staates in einer Zivilgesellschaft.

Henning Kullak-Ublick, von 1984 – 2010 Klassenlehrer an der FWS Flensburg; Vorstand im Bund der Freien Waldorfschulen, den Freunden der Erziehungskunst Rudolf Steiners, der Internationalen Konferenz der Waldorfpädagogischen Bewegung – Haager Kreis sowie Koordinator von Waldorf100 und Autor des Buches Jedes Kind ein Könner. Fragen und Antworten an die Waldorfpädagogik.