Die Freien Waldorfschulen in freier Trägerschaft stehen laut Grundgesetz wie das gesamte Schulwesen in öffentlicher Verantwortung, unter dem Schutz der Verfassung. Sie entstehen immer aus freier Initiative und einem engagierten Verantwortungsbewusstsein. Waldorfschulen arbeiten auf der Basis der verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte der Erziehungsfreiheit, der Privatschulfreiheit und des Elternrechts.
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