Ausgehend vom individuellen Kind entscheiden Eltern, Schularzt bzw. -ärztin und Lehrkräfte des Aufnahmegremiums gemeinsam über den Entwicklungsstand des Kindes. Teilweise werden auch Erzieher:innen des Kindergartens hinzugezogen. Kriterien, an denen sich die Schulreife erkennen lässt, sind:
Gestaltwandel: Das Kind ist in seinen Proportionen und Gesichtszügen nicht mehr Kleinkind. Die S-Krümmung der Wirbelsäule, die Taille sowie die Gelenke an den Armen und Beinen sind deutlich erkennbar.
Zahnwechsel: Bis zu der Formung der Zahnschmelzkronen der bleibenden Zähne werden die dafür nötigen Kräfte für den Körperaufbau der Kinder benötigt. Erst mit dem Freiwerden dieser Kräfte haben die Kinder, den «geistigen Biss» und können das in der Schule gelernte auch noch zu Hause erinnern.
Motorische Entwicklung: Die differenzierte Feinmotorik ist entwickelt, einzelne Körperteile können getrennt voneinander geführt werden.
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