Der »Hirntod« – eine Erfindung der Transplantationsmedizin

Von Paolo Bavastro, Oktober 2013

Das Jahr 2012 war für die Transplantationsmedizin ereignisreich. Gesetze und Skandale kamen und gingen. Für den Kardiologen Paolo Bavastro ist das grundsätzliche Problem aber nach wie vor ungelöst: Dass sogenannte »Hirntote« nicht wirklich tot sind.

Nicht jeder Tote ist wirklich tot.

2012 ist das neue Transplantationsgesetz verabschiedet worden. Ziel des Gesetzes ist es, »die Bereitschaft zur Organspende zu fördern«. Die Bevölkerung soll »ergebnisoffen« aufgeklärt werden. Liest man die Texte, die bisher von den Kassen verschickt worden sind, die Broschüren der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), stellt man fest: es geht nicht um Aufklärung, sondern um Propaganda pro Organspende. In der zweiten Jahreshälfte wurden skandalöse Zustände bei der Organvergabe, bei der DSO und der Organentnahme bekannt. Von offizieller Seite wird bis heute beteuert, es handle sich lediglich um Einzelfälle: Die Skandale offenbaren aber gravierende Systemfehler.

Die Lebenszeichen der für tot Erklärten

In Analogie zum medizinischen Sprachgebrauch müssten wir anstatt von »Hirntod« korrekterweise von irreversiblem Ganz-Hirnversagen sprechen. Durch vielfältige Ursachen kann das Gehirn unwiederbringlich zerstört werden; ein Zustand, der sich innerhalb von Stunden oder Tagen zum Vollbild der Erkrankung entwickelt. Das Gehirn erträgt im Unterschied zu anderen Organen die Unterbrechung der Sauerstoffzufuhr nur wenige Minuten.

Der Patient im Hirnversagen ist ein tief komatöser, beatmeter Patient ohne wachrationales Bewusstsein, da Klein-, Groß- und Stammhirn zerstört sind – so jedenfalls die Definition. Das Atemzentrum und somit die Spontanatmung sind ausgefallen. Der Patient erhält keine sedierenden oder narkotisierenden Medikamente. Stammhirngebundene Reflexe sind erloschen, etwa der Lid- und Hustenreflex. Die Pupillen reagieren nicht mehr auf Lichtreize. Schutzreflexe auf Schmerzreize sind nicht zu provozieren. Rückenmarks-Reflexe sind aber noch vorhanden, etwa der Sehnenreflex am Knie oder die Erektion beim Mann. Insgesamt sind noch mehr als zehn Reflexe auslösbar.

»Auch nach Eintreten des Hirntodes können Bewegungen der Extremitäten auftreten« (DSO), etwa das »Lazarus-Zeichen« – eine umarmungsartige Bewegung: »Ein solcher Befund findet sich bei bis zu 75 Prozent aller Hirntoten«, gibt die DSO an. Reflexe sind Lebensphänomene, unabhängig vom Ort ihrer Entstehung. Ein Toter, eine Leiche, hat keine Reflexe! Befürworter der »Für-Tot-Erklärung« behaupten: Es seien nur Reflexe, daher sei der Mensch tot. Diese »Logik« entspricht einer »Ethik des Wegdefinierens«, so der Ethiker Axel Bauer, und ist eine Entmündigung der Wahrnehmung, so der Philosoph Robert Spaemann. Patienten im Hirnversagen zeigen viele Lebensvorgänge, die integrative Funktionen haben: innere Atmung (Gasaustausch zwischen Blut und Gewebe), Zellatmung, Blutdruckregulierung, spontane Herztätigkeit, Temperaturregulierung, Ausscheidungen (Urin und Stuhl), Stoffwechselvorgänge sowie Hormonausschüttung und -bildung, Blutbildung und -gerinnung.

Die hochkomplexen Nerven- und Immunsysteme im Bauch sind intakt und haben ebenso wie das Kreislauf-System lebensnotwendige integrative Funktionen. Falsch ernährt, können diese Patienten Durchfall oder Verstopfung bekommen, sie können geimpft werden, Wunden heilen. Sexuelle Reifung und proportionales Wachstum sind bei Kindern vorhanden. Sie können unkoordinierte, vegetative Reaktionen zeigen, wie Hautrötungen, Schwitzen und Kontraktionen von Muskelgruppen: Diese Phänomene beschreibt die Biologie korrekterweise als zum Leben gehörig. Wie gravierend solche Funktionen gestört sind, zeigt uns den Schweregrad der Erkrankung an: Ein Schwerst-Kranker, ein Sterbender ist aber phänomenologisch ein Patient, nicht ein bereits Toter.

Eine maschinelle Beatmung ist nur bei einem Lebenden möglich: ein Toter kann nur »aufgeblasen« werden, da die Luft nicht wieder ausgeatmet wird und der Gasaustausch zwischen Lunge und Blut nicht mehr stattfindet.

Narkose bei »Hirntoten«?

Bei »hirntoten« Patienten sehen wir Lebenszeichen des vegetativen Nervensystems: Es steuert vom Willen unabhängige, innere Lebensvorgänge, wie beispielsweise den Puls, Blutdruck, die Drüsen. Werden »Hirntote« zur Organentnahme einer Operation unterzogen, zeigen sie vegetative Reaktionen, die jeder Mensch unter Operationsbedingungen auch zeigt: Der Hautschnitt des Chirurgen bewirkt, trotz Narkose, einen unbewusst erlebten Schmerz. Dadurch wird der Puls beschleunigt, der Blutdruck erhöht sich deutlich, die Ausschüttung der Stresshormone wird um ein Vielfaches gesteigert; bei passivem Hochheben des Kopfes steigen Puls und Blutdruck. »Hirntote« zeigen unter Narkose weitere Reaktionen, die Lebenserscheinungen sind.

Solche Äußerungen gehören phänomenologisch zweifelsohne zum Leben – ein Toter zeigt solche Reaktionen nicht. Bei einer Sektion wird keine Narkose vor der Eröffnung des Leichnams gemacht.

Die oben beschriebenen Lebenszeichen sind Reflexe, aber wodurch werden sie ausgelöst? Sie deuten auf eine tief unterbewusste Schmerz-Wahrnehmung des »Hirntoten« hin. Sollen »für tot« erklärte Menschen, die trotz Narkose solche Lebenserscheinungen zeigen, tot sein? Eine absurde Vorstellung! Wissenschaftlich korrekt ist lediglich die Aussage, dass wir nicht wissen, ob und was Menschen im Zustand des Hirnversagens spüren oder wahrnehmen; eine Wahrnehmung allein aufgrund einer Definition auszuschließen, ist unredlich. Um diese Lebenserscheinungen eines sterbenden Patienten auszuschalten, werden Organe unter Teil- oder Vollnarkose, oder auch »nur« unter Ausschaltung der Muskelreflexe entnommen; diese Patienten werden bei der Organentnahme festgeschnallt – dies, obwohl »Hirntote« als tot definiert wurden und mit Totenschein in den OP gebracht werden: »Von Kadavern wurde bislang noch nicht berichtet, dass sie bei Sektionen hätten narkotisiert oder angeschnallt werden müssten«, bemerkt zynisch der Theologe Manfred Balkenohl. Die Notwendigkeit einer Narkose wird von den Befürwortern des »Hirntodes« vehement bestritten, in der Literatur jedoch diskutiert – in manchen Ländern, wie beispielsweise in der Schweiz, sogar vorgeschrieben. Meist wird sie »organprotektive Therapie« genannt, um darüber hinweg zu täuschen, dass es sich um die Behandlung von Lebenden handelt. Die Tatsache, dass Frauen im Hirnversagen eine Schwangerschaft austragen können, widerspricht grundsätzlich dem »Hirntod-Konzept«. Menschen im Hirnver­-sagen sind schwerstkranke Sterbende, aber noch nicht Verstorbene. Organentnahme ist ohne Zweifel die Tötung eines Sterbenden. Eine Tötung kann nicht gerechtfertigt werden – auch nicht, wenn sie zu einem »guten« Zweck erfolgt, nämlich zum Nutzen des Organempfängers.

Um eine Tötung durch Organentnahme zu umgehen, hat man den Zustand des Hirnversagens im Hirntod-Konzept zum Tod erklärt. Dies geschah 1968 durch die Harvard Medical School, kurz nach der ersten Herztransplantation in Südafrika. Im Jahr 1997 hat die Bundesärztekammer die Argumente für das »Hirntod-Konzept« bekräftigt: »Die Entnahme eines lebensnotwendigen Organs ist aus ärztlicher Sicht nur dann erlaubt, wenn bei dem möglichen Spender – unbeschadet der Erfüllung weiterer Voraussetzungen – der Tod festgestellt wird. Die Spende eines lebenswichtigen Organs durch einen Lebenden, mithin auch durch eine sterbende Person verlangt vom Arzt eine Tötung zugunsten Dritter und ist mit dem ärztlichen Ethos nicht zu verein­baren. Den Hirntod nicht als Todeskriterium zu akzeptieren und gleichwohl Organentnahme nach diesem Zeitpunkt durchzuführen, widerspricht grundlegend der Ethik ärzt­lichen Handelns.« Der Arzt »muss daher auf Transplantationen lebensnotwendiger Organe verzichten«, so die Ärztekammer am 14. Juli 1997.

Einen Sterbenden im Hirnversagen deshalb für tot zu erklären, um bei der Organentnahme eine Tötung zu umgehen, stellt eine utilitaristische, willkürliche Setzung dar, die mit Redlichkeit als Voraussetzung für jede ethische Betrachtung nicht zu vereinbaren ist.

Kann man den Ganz-Hirntod überhaupt feststellen?

Was besagt das »Hirntod-Konzept«? Alle Funktionen von Groß-, Klein- und Stammhirn müssen unwiederbringlich erloschen sein. Im Harvard-Konzept war noch eine komplette Areflexie gefordert. Diese hätte aber die Zahl der Spender extrem reduziert, daher wurde sofort nach 1968 nur die »Gehirnareflexie« definiert. Im Transplantationsgesetz heißt es: »Die Bundesärztekammer stellt den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaften in Richtlinien fest für die Regeln zur Feststellung des Todes … und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms« (§ 16). Dementsprechend formuliert die Ärztekammer: »Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.« Wie soll dieser Zustand nach den Regeln der Bundesärztekammer festgestellt werden?

Tiefes, nicht von Medikamenten induziertes Koma muss vorliegen. Wo aber genau Bewusstsein im Gehirn zu lokalisieren ist, wissen wir nicht. Ein Koma sagt nichts aus über Ort und Ausmaß der Schädigung. Die aufgelisteten Reflexe, die getestet werden müssen, sind allesamt lediglich Hirnstammreflexe. Ein EEG (Ableitung der Gehirnströme) ist obligatorisch nur bei der sehr seltenen infratentoriellen primären Hirnschädigung. Zudem gibt das EEG die elektrische Aktivität der obersten Millimeter der Hirnrinde wieder, tiefere Areale werden nicht erfasst. Der obligatorische Apnoe-Test (es wird geprüft, ob noch eine Spontanatmung vorhanden ist) soll den Ausfall des Atemzentrums beweisen: Dieses kann aber schon bei Schädigungen des oberen Rückenmarks ausfallen. Laut Ärztekammer soll dieser Test als letzte Untersuchung durchgeführt werden: Er kann letzte funktionsfähige Areale schädigen. Die Durchführung dieses Tests ist nach den Regeln, die sonst in der Medizin gelten, aufklärungs- und zustimmungspflichtig!

Weitere Tests sind nicht vorgeschrieben, können bei Unklarheiten aber gemacht werden. Auch bei aufgehobener Zirkulation in der Gefäßdarstellung im Röntgen lassen sich oft noch mittels Doppler-Sonographie Flüsse im Gehirn feststellen: Eine Doppleruntersuchung müsste zur Pflicht gemacht werden. Das Testen der hervorgerufenen Potenziale soll den Ausfall des Hirnstamms belegen, kann aber bei Hirnstammschädigung laut DSO nicht durchgeführt werden … Die Funktion des Kleinhirns kann nicht getestet werden. Letztlich kann nur ein SPECT-CT (eine spezielle Technik der Computertomographie) eine gewisse Sicherheit geben. Das wird aber aus Kostengründen nicht gemacht.

Die meisten hormonellen Funktionen und Ausschüttungen, die zum Hirnstamm gehören, sind beim »Hirntod« intakt oder nur leicht gestört. All diese Funktionen müssten ausgefallen sein, wenn man als Bedingung des Hirntodes den kompletten Ausfall des Hirnstamms fordert. Stattdessen wird behauptet, noch vorhandene hormonelle Regelkreise würden nicht gegen einen »Hirntod« sprechen.

Wir müssen also feststellen, dass die Bedingungen, die im Gesetz gefordert werden und die die Ärztekammer formuliert hat, nicht erfüllbar sind. Die Tests können weder die geforderte Sicherheit liefern, noch den Ausfall des gesamten Gehirns beweisen. De facto haben wir in Deutschland die Situation, dass man eine gravierende Schädigung des Stammhirns nachweisen kann. Über das Großhirn ist eine Aussage äußerst eingeschränkt möglich, über das Kleinhirn ist keine Aussage möglich. Es gilt faktisch lediglich das Teil-Hirntod-Konzept – eine sehr beunruhigende Situation!

In der Diagnostik stellen wir eine Erkrankung, einen Zustand fest: Durch ein Röntgenbild wird festgestellt, dass seit dem Sturz ein Knochenbruch vorliegt. Wir stellen einen präexistenten Zustand fest. Bei der »Hirntod-Diagnostik« entsteht der Zustand (Tod) durch die Diagnostik selbst, die Setzung »Hirntod ist gleich tot« entsteht erst durch die Diagnostik. Das Sollen bestimmt also das Sein. Die Transplantationsmedizin basiert auf zwei Lügen: der »Hirntod« sei der Tod des Menschen und das Konzept des »Ganz-Hirn-Todes« sei anwendbar.

Wir haben gesehen, dass beide Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Lügen sind keine tragfähige ethische und menschenkundliche Grundlage.

Literatur beim Verfasser: E-Mail: p.bavastro(at)t-online.de

Kommentare

Maria , 07.11.13 20:11

http://grenzwissenschaft-aktuell.blogspot.de/2013/09/signale-aus-der-stille-forscher.html

Signale aus der Stille - Forscher beobachten erstmals bislang unbekannte Hirnaktivität jenseits der EEG-Flatline
Montreal (Kanada) - Die sogenannte "Flatline", eine mittels Elektroenzephalografie (EEG) fortdauernd gemessene flache Kurve bzw. Nulllinie galt bislang eigentlich als Zeichen gänzlich fehlender Hirnfunktionen bei Komapatienten - den sogenannten Hirntod. Der nun von kanadischen Medizinern erbrachte Nachweis bislang unbekannter Hirnaktivität sozusagen jenseits dieser Flatline öffnet ein völlig neues Gebiet der Erforschung von tierischer und menschlicher Hirnfunktionen, zeigt neue Wege der Therapie auf.

Wie die Wissenschaftler um Daniel Kroeger und Dr. Florin Amzica von der University of Montreal's School of Dentistry aktuell im Fachjournal "PLoS ONE" (DOI: 10.1371/journal.pone.0075257) berichten, erfuhren sie durch den rumänischen Mediziner Dr. Bogdan Florea von einem Fall eines Patienten in einem extrem hypoxischen Koma der mit starken anti-epileptischen Medikamenten behalten wurde. "Dr. Florea kontaktierte uns, weil er bei diesem Patienten unerklärliche Phänomene mit dem EEG beobachtet hatte. Wir stellten fest, dass dieser Patient tatsächlich zerebrale Aktivität aufzeigte, wie sie bislang gänzlich unbekannt war."

Maria , 07.11.13 22:11

hier im Original:
Human Brain Activity Patterns beyond the Isoelectric Line of Extreme Deep Coma:
http://tinyurl.com/qe4rsvz

Martin , 06.12.14 03:12

Als "schulmedizinisch" tätiger Arzt halte ich die Vorwürfe an die Transplantationsmedizin für sehr gefährlich. Die erloschene Funktion von Groß- , Klein- und Stammhirn ist nunmal die Definition des Todes eines Menschen. Reflexe auf Rückenmarksebene können stattfinden (wie ein Huhn nach dem Köpfen u.U. noch herumläuft), jedoch ist davon auszugehen, daß diese das Bewußtsein nicht erreichen, auch Erektionen usw.
Sollte jemand soweit gehen, zu sagen, daß erst die Definition nach Pathologen von sicheren Todeszeichen einem sicheren Tod entsprechen (Totenflecken, Fäulnis usw.), können jährlich viele Menschen nicht mehr lebensrettende Organe erhalten, weil diese ebenfalls nicht mehr verwertbar wären.
Ich bin selbst bei zwei Explantationen anwesend gewesen. Es war emotional belastend, aber der Spender war tief narkotisiert, und man kann davon ausgehen, daß neben einem behutsamen Vorgehen der Patient nichts gespürt hat, was immer von ihm übrig war.
Wer aber propagiert, daß alle Organspender "ausgeweidet" werden, der muß im Ernstfall auch mit der Lösung leben, selbst kein Herz, keine Leber, Lunge etc. zu bekommen.
Der muß dem Jugendlichen mit zystischer Fibrose sagen: Dein Schicksal ist es eben, zu verrecken.
Wir Ärzte kämpfen um das Leben, seit Hippokrates seinen wundervollen Eid uns allen aufgegeben hat.
Wir kämpfen, weil das Leben Vorrang hat vor Siechtum und Tod.
Wer das für sich verantworten kann, nicht an den Hirntod zu glauben, der kann auch gegen Organspende sein.
Ich kenne fast nur Patienten, die jammern, daß sie kein Organ bekommen, aber zu Zeiten subjektiver Gesundheit nicht potentielle Organspender waren.
Also nochmal: die Voraussetzungen für eine Organspende sind klar geregelt.
Es gibt keinen Anhalt dafür, daß der Spender nicht eindeutig "tot" ist, bevor Organe entnommen werden. Dies geschieht mit äußerster Behutsamkeit.
Es geht hier nicht um rein eosterische Einstellungen, denn rein esoterisch gibt es auch keine leidenden Patienten, die auf Spenderorgane warten! Die brauchen esoterisch gesehen auch kein Organ.

Brigitte , 04.06.15 01:06

Sie setzen Ausdrücke wie ausweiden in Hochkommata und verwenden gleichzeitig den Ausdruck verrecken?
Sie erklären, dass für den Arzt das Leben Vorrang hat vor Siechtum und Tod, aber das gilt nicht für sterbende Patienten mit Hirnversagen?
Wenn der Spender - wie Sie behaupten - eindeutig tot wäre, bevor man ihm Organe entnimmt, könnten diese Organe nicht verwendet werden, weil sie im toten Zustand nicht transplantierbar sind. Sie müssen also auch bei Ihrer Argumentation eine Trennung zwischen dem für Ihre Begriffe toten Hirn und lebendem Restkörper ziehen. Eindeutig tot sind Menschen, die sichere Todeszeichen aufweisen. Nicht, weil man sie aus utiliaristischen Gründen als tot definiert hat. Die Definition taugt nicht als Rechtfertigung. Auch nicht das Aufwiegen und Werten, welches Leben hochwertiger ist. Und ja, Menschen mit schweren Erkrankungen sterben. Jeden Tag. Sogar welche, die nach heutigem Stand der Medizin eigentlich nicht sterben müssten. z. B. Menschen, die an multiresistenten Krankenhauskeimen sterben. Das sicher sehr schwere Schicksal eines Jugendlichen mit tödlich verlaufenden Krankheiten taugt da nicht. Es würde voraussetzen, dass dessen Leben weit mehr rechtfertigen würde. Nämlich den Tod eines anderen Menschen durch Organentnahme. Das ist nicht mal ethisch, wenn die Überlebenschancen eines Menschen mit schwerer Hirnschädigung deutlich schlechter sind.

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