Das geht zu weit! Kommentar zur »Corona-Notbremse«
Der Rechtsanwalt und Mediator Ingo Krampen, Bochum, veröffentlichte auf der Webseite der Kanzlei Barkhoff und Partner eine Stellungnahme zur Corona-Notbremse.
In der Stellungnahme heißt es unter anderem:
»Am 22. April 2021 wurde von der Bundesregierung die ›Notbremse‹ gezogen. Das heißt: Es wurde das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) um einen § 28b ergänzt, der im Wesentlichen festschreibt, bei welcher ›Sieben-Tage-Inzidenz‹ (die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) bestimmte Rechtsfolgen eintreten: Ausgangssperren, Verbot privater Zusammenkünfte, Schulschließungen, und vieles andere mehr.
Damit ist eine Grenze überschritten, die wir als Juristen nicht mehr widerspruchslos hinnehmen können. Mit der ›Notbremse‹ des § 28b IfSG ist die Bundesregierung nun zu weit gegangen. Lassen wir mal dahingestellt, ob dieser Eingriff in das durchaus bisher bewährte Gefüge des Föderalismus verfassungsgemäß ist oder nicht. Entscheidend ist: Diese Bestimmung ordnet an, dass je nach Inzidenz-Wert Maßnahmen und Verbote automatisch greifen. Das heißt: Niemand außer den Zahlen ist mehr verantwortlich für die Einschränkung von Freiheiten und Grundrechten: kein Politiker, kein Wissenschaftler, und auch wir Bürger nicht. Wir werden plötzlich von Inzidenzen regiert, nicht mehr von Menschen.«
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