Deutsches Gericht mit altägyptischem Bewusstsein …

Von Michael Benner, März 2021

Wer im altägyptischen Totenbuch schmökert, findet dort sehr sprechende Belege dafür, wie es um das Bewusstsein im alten Ägypten bestellt war.

Dort heißt es (1):

Ich habe kein Rind getötet.
Ich habe keinen Armen geschädigt.
Ich habe nicht hungern lassen.
Ich habe nicht zum Weinen gebracht.
Ich habe nichts von den Opferbroten der Götter abgebrochen.
Ich habe nichts am Lot der Standwaage manipuliert.
Ich habe keine Milch vom Mund des Säuglings weggenommen.
Ich habe das Kleinvieh nicht des Futters beraubt.
Ich war nicht nörgelig.

Das ist anschaulich und konkret und das ist etwas wert. Es fehlt allerdings das Abstraktionsvermögen, dass sich seit der Zeit des alten Ägypten entwickelt hat.

Dann könnte es heißen: Ich habe keinen Betrug begangen, ich habe keinen Diebstahl begangen usw. Offensichtlich war es für das altägyptische Bewusstsein noch wichtig, sich die Taten, die einem Verbot unterlagen, ganz konkret vorstellen zu können, indem sie ganz konkret benannt wurden.

Nun hatte ein Berliner Gericht am 10. März 2021 darüber zu befinden, ob es rechtens sei, dass zwar die SchülerInnen der Unterstufe wieder zum Präsenzunterricht kommen dürfen, ebenso die höheren Jahrgänge, bei denen es um Abschlüsse geht, die SchülerInnen der 7. – 9. Klassen aber nicht.

Erst einmal ist es ja schön, dass SchülerInnen zurück in den Unterricht wollen und das mit Hilfe ihrer Eltern einklagen.

Das Gericht gab ihnen Recht – auch das ist schön, aber nur Max, Claudia, Andreas und Mara*, den SchülerInnen also, die geklagt hatten. Die dürfen also wieder in die Schule kommen, die anderen, die KlassenkameradInnen dürfen nicht in die Schule kommen, denn sie hatten ja nicht geklagt.

Auf altägyptisch, übersetzt ins Deutsche, würde das ungefähr so lauten:

Wenn Max zu Gericht geht und klagt, damit er in die Schule kommen darf und das Gericht gibt ihm Recht, so soll er kommen.

Wenn Claudia zu Gericht geht und klagt, damit sie in die Schule kommen darf und das Gericht gibt ihr Recht, so soll sie kommen.

Für Mara und Andreas muss der Text nicht noch mal abgedruckt werden, denn der Leser hat mit Sicherheit ein ausreichendes Abstraktionsvermögen, um sich klarzumachen, was das Gericht in Maras Fall sagen würde.

Nur das Gericht selbst hat das Abstraktionsprinzip und damit den eigenen Richterspruch noch nicht verstanden, denn »die Entscheidung gilt vorerst nur für die Schüler, die sich an das Gericht gewandt hatten« (2).

Jetzt müssen also Katja, Augustin, Chantal, Uwe, Clarissa, Ernst, Djamila, Robert … (ich breche hier mal ab, ihr wisst schon, was ich meine) auch noch klagen.

Dass es hier nicht nur um kulturgeschichtliche Spielereien geht, wird daran deutlich, dass es für die Wirklichkeit von Katja, Augustin, Chantal, Uwe, Clarissa, Ernst, Djamila, Robert, nämlich wieder zur Schule gehen zu dürfen, viel zu spät sein wird, wenn sie ihren eigenen, neu anzustrengenden Prozess gewonnen haben.

Schade eigentlich, irgendwie waren wir schon mal weiter.


* Die Namen wurden vom Autor geändert

(1) http://totenbuch.awk.nrw.de/spruch/125 Tb 125 A/B/C

(2) www.berlin.de/aktuelles/berlin/6471239-958092-kein-ausschluss-mittlerer-klassen-vom-pr.html

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